Freitag, 19. Februar 2010

Handy-Akku: Tipps für weniger Stromverbrauch

Moderne Smartphones und Handys können echte Stromfresser sein. Dafür bieten sie halt auch unzählige Funktionen für die mobile Kommunikation und Unterhaltung. Doch nicht alle sind zwingend immer notwendig.

Handy-Stromfresser, auf die man die meiste Zeit des Tages verzichten kann, sind GPS (nur anschalten, wenn man tatsächlich navigieren möchte), WLAN (es sei denn, man nutzt das Handy ständig zum Surfen und hat immer Hotspots um sich), Bluetooth (wenn man nicht gerade Dauer-Bluetooth-Headset-Nutzer ist) oder Infrarot-Port (wer benutzt den schon?). Und natürlich ist der Handy-Bildschirm zu erwähnen. Je kürzer dieser aufleuchtet, desto besser für die Akkulaufzeit. Im Menü kann man einstellen, wie schnell sich das Display abschalten soll. Auf Bildschirmschoner kann man bei der Gelegenheit auch gleich verzichten. Außerdem kann es Sinn machen, hin und wieder nach neuer Firmware fürs Handy Ausschau zu halten. Die kann durchaus Verbesserungen enthalten, die den Akku schonen.

Donnerstag, 11. Februar 2010

Urteil: Mieter-Anspruch auf genug Strom (BGH)

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Mietern hinsichtlich der Stromversorgung in ihrer Wohnung gestärkt (Az. VIII ZR 343/08).

Demnach muss neben genug Strom für Kleinverbraucher wie Licht oder Staubsauger auch mindestens ein weiteres Großgerät (Waschmaschine o.ä.) betrieben werden können. Wenn nicht, kann der Mieter seine Miete kürzen. Ausnahmen gibt es, sofern der Vermieter im Mietvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass entsprechender Sanierungsbedarf besteht und die Versorgung mehrerer, auch größerer Geräte gleichzeitig nicht gewährleistet ist. Entscheidend ist dabei allerdings auch, dass dies eindeutig formuliert ist.

Via Welt Online

Freitag, 5. Februar 2010

Bundesnetzagentur: Strom war zu teuer – Rückzahlungen veranlasst

150 Gas- und 200 Stromnetzbetreiber müssen laut Bundesnetzagentur ihren Kunden Geld zurückzahlen, wie u.a. Der Spiegel berichtet. Der Grund: Man hat überzogene Preise von den Verbrauchern kassiert.

Insbesondere die Stromanbieter hätten demnach kräftig zugelangt und allein 1,5 Milliarden Euro zuviel eingenommen. Wer jetzt allerdings darauf hofft, von seinem Anbieter eine Überweisung zu bekommen wird enttäuscht. Die dürfen die Rückzahlung auch einfach in Form niedrigerer Gebühren in den kommenden Jahren umsetzen. Und sie können sich Zeit lassen: Gasanbieter bis zum Jahr 2017, Stromanbieter bis 2018.