Etwa 20 Prozent des privaten Energiebedarfs und 10 Prozent des Wärmebedarfs will Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 aus Biomasse gewinnen und damit den Anteil gegenüber jetzt verdoppeln. Die entspräche 18 Milliarden Kilowattstunden. So lautet der Plan des Bundeslandes, der von der CDU-geführten Landesregierung am 14.9.09 vorgestellt wurde.
Dennoch sollen die Ackerflächen des größten Bundeslandes aber nicht übermäßig für Biomasse-Anbau (z.B. Mais oder Zuckerrüben) genutzt werden. Vorrang hätte weiterhin die Nahrungsmittelproduktion, so der Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg. Nicht mehr als 7 Prozent der Anbauflächen seien für den Biomasse-Anbau vorgesehen.
Posts mit dem Label biomasse werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label biomasse werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Mittwoch, 16. September 2009
Donnerstag, 11. Juni 2009
Nachhaltigkeitsverordnung für das EEG : Ökostrom aus Pflanzenöl wird umweltfreundlicher
Ab 2010 sollen in Zukunft nur noch umweltfreundliche Pflanzenöle, also nachhaltig hergestellte Biomasse, für die Erzeugung von Ökostrom verwendet werden. Die Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung) beschloss das Bundeskabinett am 10.06.2009 in Berlin und verschärft damit die bisherigen Forderungen der Europäischen Union (EU). Man wolle damit die Wichtigkeit des Themas unterstreichen, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und schon frühzeitig hohe Einsparungen an Treibhausgasen erzielen. Bis 2018 soll die Vorgabe dann schrittweise auf 60 Prozent erhöht werden.
In Zukunft sollen bei dem Einsatz von flüssiger Biomasse, die nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, also Raps-, Palm- und Sojaöl, im Vergleich zu fossilen Energieträgern, wie Kohle und Erdgas, mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Zudem sollen Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwälder oder Feuchtgebiete, durch die Nachhaltigkeitsverordnung geschützt werden. Pflanzen, die aus diesen Gebieten stammen, dürfen zukünftig nicht mehr zur Stromgewinnung genutzt werden. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Kritik gab es vom Deutschen Bauernverband, der durch das dadurch entstehende neue Zertifizierungssystem einen zusätzlichen bürokratischen Kontroll- und Dokumentationsaufwand sieht, der keinen Zugewinn an Nachhaltigkeit bringt.
In Zukunft sollen bei dem Einsatz von flüssiger Biomasse, die nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, also Raps-, Palm- und Sojaöl, im Vergleich zu fossilen Energieträgern, wie Kohle und Erdgas, mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Zudem sollen Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwälder oder Feuchtgebiete, durch die Nachhaltigkeitsverordnung geschützt werden. Pflanzen, die aus diesen Gebieten stammen, dürfen zukünftig nicht mehr zur Stromgewinnung genutzt werden. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Kritik gab es vom Deutschen Bauernverband, der durch das dadurch entstehende neue Zertifizierungssystem einen zusätzlichen bürokratischen Kontroll- und Dokumentationsaufwand sieht, der keinen Zugewinn an Nachhaltigkeit bringt.
Abonnieren
Posts (Atom)