Donnerstag, 11. Februar 2010

Urteil: Mieter-Anspruch auf genug Strom (BGH)

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Mietern hinsichtlich der Stromversorgung in ihrer Wohnung gestärkt (Az. VIII ZR 343/08).

Demnach muss neben genug Strom für Kleinverbraucher wie Licht oder Staubsauger auch mindestens ein weiteres Großgerät (Waschmaschine o.ä.) betrieben werden können. Wenn nicht, kann der Mieter seine Miete kürzen. Ausnahmen gibt es, sofern der Vermieter im Mietvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass entsprechender Sanierungsbedarf besteht und die Versorgung mehrerer, auch größerer Geräte gleichzeitig nicht gewährleistet ist. Entscheidend ist dabei allerdings auch, dass dies eindeutig formuliert ist.

Via Welt Online

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen