Donnerstag, 11. Juni 2009

Nachhaltigkeitsverordnung für das EEG : Ökostrom aus Pflanzenöl wird umweltfreundlicher

Ab 2010 sollen in Zukunft nur noch umweltfreundliche Pflanzenöle, also nachhaltig hergestellte Biomasse, für die Erzeugung von Ökostrom verwendet werden. Die Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung) beschloss das Bundeskabinett am 10.06.2009 in Berlin und verschärft damit die bisherigen Forderungen der Europäischen Union (EU). Man wolle damit die Wichtigkeit des Themas unterstreichen, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und schon frühzeitig hohe Einsparungen an Treibhausgasen erzielen. Bis 2018 soll die Vorgabe dann schrittweise auf 60 Prozent erhöht werden.

In Zukunft sollen bei dem Einsatz von flüssiger Biomasse, die nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, also Raps-, Palm- und Sojaöl, im Vergleich zu fossilen Energieträgern, wie Kohle und Erdgas, mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Zudem sollen Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwälder oder Feuchtgebiete, durch die Nachhaltigkeitsverordnung geschützt werden. Pflanzen, die aus diesen Gebieten stammen, dürfen zukünftig nicht mehr zur Stromgewinnung genutzt werden. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Kritik gab es vom Deutschen Bauernverband, der durch das dadurch entstehende neue Zertifizierungssystem einen zusätzlichen bürokratischen Kontroll- und Dokumentationsaufwand sieht, der keinen Zugewinn an Nachhaltigkeit bringt.

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